Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gel­tung der Bedin­gun­gen
Die Erstel­lung des Gutacht­ens vom Auf­trag­nehmer (AN) für den Auf­tragge­ber (AG) erfol­gt auss­chließlichauf­grund dieser Geschäfts­be­din­gun­gen.

2. Auf­tragserteilung
Der Auf­trag zur Gutacht­en­er­stel­lung ist schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, tele­fonisch oder über andere Telekom­mu­nika­tion­stech­niken aufgegebene und so ent­ge­gengenommene Aufträge gel­ten als verbindlich. Der AG hat dem AN alle zur ord­nungs­gemäßen Erstel­lung des Gutacht­ens erforder­lichen Unter­la­gen und Auskün­fte unent­geltlich und ohne beson­dere Auf­forderung zur Ver­fü­gung zu stellen. Der AG hat ins­beson­dere das Schade­naus­maß und den Schade­num­fang möglichst umfassend und wahrheits­gemäß zu erläutern, um eine ord­nungs­gemäße Schade­nauf­nahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschä­den sind vom AG zu benen­nen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichti­gen Angaben oder durch Ver­schweigen von Tat­sachen durch den AG oder wegen ver­spätet oder nicht einge­gan­gener Doku­mente gehen nicht zu Las­ten des AN.

3. Voll­macht
Der AG legit­imiert den AN zur Vor­nahme aller ihm erforder­lich und zweck­di­en­lich erscheinen­den Fest­stel­lun­gen, Unter­suchun­gen und Leis­tun­gen bei und gegenüber Behör­den, Unternehmen und Drit­ten.

4. Zahlungs­be­din­gun­gen
Soweit keine andere schriftliche Vere­in­barung getrof­fen ist, ist das Sachver­ständi­gen­hono­rar zum Zeit­punkt der Gutacht­en- und Rech­nungser­stel­lung unmit­tel­bar fäl­lig. In der Regel erfol­gt der Gutacht­en­ver­sand per Nach­nahme. Nach erfol­glos­er Mah­nung kann ohne weit­ere Ankündi­gung das gerichtliche Mah­n­ver­fahren ein­geleit­et bzw. Klage erhoben wer­den.

5. Sachver­ständi­gen­hono­rar
5.1 Bei Schadengutacht­en richtet sich das Hon­o­rar nach der Schaden­höhe. Als Schaden­höhe sind imReparatur­fall die kalkulierten Reparaturkosten ein­schl. MwSt. zuzüglich ggf. ein­er Wert­min­derung maßgebend.
Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaf­fungswert ein­schl. MwSt. vor dem Schaden die Berech­nungs­grund­lage.

5.2 Bei Bew­er­tun­gen richtet sich das Hon­o­rar nach der auch aus­liegen­den inter­nen „Hon­o­rarta­belle für Bew­er­tun­gen.“

5.3 Bei Old­timer­be­w­er­tun­gen richtet sich das Hon­o­rar nach der eben­falls aus­liegen­den „Euro­tax- SCHWACKE“ Liste.

5.4 Bei Beratun­gen oder Gutacht­en nach Zeitaufwand wird ein Stun­den­satz von derzeit € 110,00 zuzüglich MwSt. berech­net.

5.5 Die Nebenkosten sind der aus­liegen­den Tabelle zu ent­nehmen.

5.6 In Aus­nah­me­fällen kann auch eine Fest­preisvere­in­barung getrof­fen wer­den.

5.7 Rech­nung­sprü­fungs­berichte und Nachbesich­ti­gun­gen gel­ten grund­sät­zlich als neue Aufträge und wer­den mit 25 % des sich aus der Hon­o­rarta­belle ergeben­den Grund­hono­rars zzgl. Nebenkosten abgerech­net.

5.8 Die gefer­tigten Fotografien wer­den mit € 2,00 pro Stück berech­net; liegen dem Gutacht­en mehrere Foto­sätze bei, wer­den die Fol­ge­abzüge mit € 1,00 berech­net.

5.9 Bei Gerichtsgutacht­en wird ord­nungs­gemäß nach dem JVEG abgerech­net.

5.10 Wer­den zur voll­ständi­gen Schaden­fest­stel­lung De- und Mon­tagear­beit­en erforder­lich, so wer­den diese nach Zeitaufwand abgerech­net (siehe auch 5.4).

Dejan Todorovic

KFZ-Gutachter — Lack­ier­ermeis­ter

Föhren­weg 1
85591 Vater­stet­ten
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